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Anleitung04. April 20269 Min. LesezeitDavid Kogan

Rechnung schreiben als Freiberufler: Pflichtangaben, Vorlage & Tipps

Komplette Anleitung zum Rechnung schreiben als Freiberufler. Mit allen Pflichtangaben, Muster und Tipps für die korrekte E-Rechnung.

Als Freiberufler gehört das Schreiben von Rechnungen zum Alltag. Trotzdem passieren hier die meisten Fehler. Fehlende Pflichtangaben, falsche Nummerierung oder vergessene Steuernummern können zu Problemen mit dem Finanzamt führen. Diese Anleitung zeigt, worauf es ankommt.

Pflichtangaben auf der Rechnung

Nach § 14 Abs. 4 UStG muss jede Rechnung folgende Angaben enthalten:

1. Vollständiger Name und Anschrift

Sowohl vom Rechnungssteller (Sie) als auch vom Rechnungsempfänger (Ihr Kunde). Dazu gehören:

  • Vor- und Nachname oder Firmenname
  • Straße und Hausnummer
  • PLZ und Ort

2. Steuernummer oder USt-IdNr.

Sie müssen entweder Ihre Steuernummer (vom Finanzamt) oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben. Beides ist zulässig. Bei internationalen Geschäften ist die USt-IdNr. empfehlenswert.

3. Rechnungsdatum

Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird. Dieses Datum ist steuerlich relevant für die Umsatzsteuervoranmeldung.

4. Fortlaufende Rechnungsnummer

Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer. Üblich sind Formate wie:

  • RE-2026-0001, RE-2026-0002, ...
  • 2026/001, 2026/002, ...
  • DK-2026-0001 (mit Initialen)

Wichtig: Es darf keine Lücken in der Nummerierung geben. Verwenden Sie am besten ein Tool, das die Nummern automatisch vergibt.

5. Leistungsbeschreibung

Eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistung. „Beratung" reicht nicht. Besser so:

  • „IT-Beratung: Konzeption und Implementierung der Datenbankarchitektur, 15.–28.03.2026"
  • „Webdesign: Erstellung einer responsiven Landingpage inkl. 3 Revisionsrunden"
  • „Übersetzung: Fachtext Deutsch→Englisch, 4.500 Wörter, Thema Maschinenbau"

6. Leistungszeitraum

Der Zeitraum oder Zeitpunkt der Leistungserbringung. Das kann ein konkretes Datum sein oder ein Zeitraum (z.B. „März 2026" oder „01.03.–31.03.2026").

7. Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag

Sie müssen aufschlüsseln:

  • Nettobetrag (ohne Steuer)
  • Steuersatz (19% oder 7%)
  • Steuerbetrag (in Euro)
  • Bruttobetrag (Gesamtsumme)

8. Zahlungsziel und Bankverbindung

Zwar keine Pflichtangabe nach UStG, aber unbedingt empfohlen:

  • Bankname, IBAN, BIC
  • Zahlungsziel (z.B. „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen")

Sonderfall: Kleinunternehmer nach §19 UStG

Als Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter 22.000 €) dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen müssen Sie auf der Rechnung vermerken:

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Die Rechnung enthält dann nur den Nettobetrag = Bruttobetrag. Alle anderen Pflichtangaben gelten trotzdem.

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Fehlende oder falsche Rechnungsnummer

Das Finanzamt prüft die lückenlose Nummerierung. Verwenden Sie ein System, das Nummern automatisch vergibt. Manuelles Nummerieren in Word oder Excel führt schnell zu Fehlern.

Fehler 2: Ungenaue Leistungsbeschreibung

„Dienstleistung laut Angebot" reicht nicht. Beschreiben Sie konkret, was Sie geleistet haben.

Fehler 3: Fehlender Leistungszeitraum

Wird oft vergessen, ist aber Pflicht. Ohne Leistungsdatum kann der Empfänger keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Fehler 4: Steuernummer vergessen

Ohne Steuernummer oder USt-IdNr. ist die Rechnung formell fehlerhaft.

Fehler 5: Rechnung per Word/Excel erstellen

Ab 2027/2028 müssen B2B-Rechnungen als E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) versendet werden. Word und Excel können das nicht. Steigen Sie jetzt auf ein E-Rechnungstool um.

Muster-Rechnung für Freiberufler

Eine korrekte Rechnung als Freiberufler sieht so aus:


Max Mustermann                          Rechnungsnr.: RE-2026-0042
IT-Beratung                             Rechnungsdatum: 04.04.2026
Musterstraße 12                         Leistungszeitraum: März 2026
33100 Paderborn
StNr: 339/5150/1234

An:
Beispiel GmbH
Frau Schmidt
Hauptstraße 1
10115 Berlin

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Pos.  Beschreibung                    Menge  Einzelpreis  Gesamt
─────────────────────────────────────────────────────────
1     IT-Beratung: Konzeption und       40h    85,00 €    3.400,00 €
      Implementierung API-Schnittstelle
2     Projektmanagement und              8h    85,00 €      680,00 €
      Dokumentation
─────────────────────────────────────────────────────────
                                    Netto:               4.080,00 €
                                    USt 19%:               775,20 €
                                    Brutto:              4.855,20 €

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen auf:
IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 | BIC: COBADEFFXXX
Sparkasse Paderborn

Warum ein E-Rechnungstool statt Word?

Die Zeiten von Word-Rechnungen sind vorbei. Gute Gründe für ein spezialisiertes Tool:

  • Automatische Nummerierung: Keine Lücken, kein manuelles Zählen
  • Pflichtfelder-Prüfung: Das Tool warnt Sie, wenn etwas fehlt
  • E-Rechnung ready: XRechnung und ZUGFeRD auf Knopfdruck
  • Kundenverzeichnis: Einmal anlegen, immer wiederverwenden
  • PDF-Generierung: Professionelles Layout ohne Formatierung
  • Zeitersparnis: 5 Minuten statt 30 Minuten pro Rechnung

Mit RechnungsFlow in 3 Schritten zur Rechnung

  1. Unternehmensprofil einrichten: Name, Adresse, Steuernummer, Bankdaten (einmalig)
  2. Kunde anlegen: Firmendaten Ihres Kunden eingeben
  3. Rechnung erstellen: Positionen eingeben, Format wählen (PDF, ZUGFeRD, XRechnung), senden

Gut zu wissen: Sie können direkt loslegen, mit bis zu 3 Rechnungen pro Monat kostenlos. Keine Kreditkarte nötig.

Fazit

Als Freiberufler müssen Ihre Rechnungen alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Sonst riskieren Sie Probleme beim Vorsteuerabzug Ihres Kunden und beim eigenen Finanzamt. Ab 2027/2028 kommt die E-Rechnungspflicht hinzu.

Unser Tipp: Steigen Sie jetzt auf ein E-Rechnungstool um. Sie sparen Zeit, vermeiden Fehler und sind für die Zukunft gerüstet.

E-Rechnungen einfach erstellen

XRechnung und ZUGFeRD auf Knopfdruck. Keine Kreditkarte, keine Vertragsbindung.

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